Einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu betrauen, setzt ein besonderes Maß an Vertrauen voraus.
Für eine sachgerechte Vertretung sind die Qualifikation und fachliche Kompetenz des Anwalts, seine Persönlichkeit, sein Engagement und nicht zuletzt sein Fingerspitzengefühl ausschlaggebend.
Jeder Sachverhalt verlangt – abhängig von seiner Konstellation und selbstverständlich unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Mandanten – ein angemessenes Vorgehen. Hierzu gehört die unvermeidbare gerichtliche Auseinandersetzung ebenso wie die außergerichtliche Vermittlung zwischen den Parteien mit dem Ziel einer gütlichen und zügigen Lösung im Wege eines beiderseitigen Entgegenkommens.